Die Mittagsbetreuung dient dazu, Ihr Kind in einer eventuellen Freistunde zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht zu beaufsichtigen. Sie wird an maximal zwei Tagen pro Woche für zwei Stunden angeboten und ist kostenlos. Aber Achtung: Unverbindliche Übungen am Nachmittag gelten nicht als Regelunterricht! Bei Betreuungsbedarf muss in solchen Fällen die Nabe besucht werden.
Die Schule ist gesetzlich zur Aufsicht verpflichtet. Wenn Ihr Kind eine Freistunde zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht an der Schule verbringt, so muss es an der Mittagsbetreuung teilnehmen. Wollen Sie das nicht, muss Ihr Sohn/Ihre Tochter in dieser Zeit die Schule verlassen.
Nachmittagsbetreuung ist die Betreuung Ihres Kindes nach dem Unterricht am Vormittag. Sie steht an fünf Tagen in der Woche zur Verfügung und ist kostenpflichtig.
Nein, das ist nicht notwendig. Die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung erstreckt sich von zwei bis fünf Wochentagen, in Ausnahmefälle auch an einem Wochentag.
Nein, auch das ist nicht notwendig. Sie geben der Tagesheimleitung bekannt, wann Ihr Kind an welchem Tag von der Nachmittagsbetreuung zu entlassen ist.
Nein, die Schüler können selbstverständlich auch selbst mitgebrachte Speisen in der Aula vor dem Buffet essen. Das Buffet stellt auch eine Mikrowelle zum Aufwärmen der Speisen zur Verfügung.
Sollte sich Ihr Tagesplan geändert haben und Ihr Kind früher die Nachmittagsbetreuung verlassen dürfen, so teilen Sie uns das ganz einfach schriftlich mit, am besten via email.