Die Mittagsaufsicht (auch Mittagsbetreuung) stellt die Beaufsichtigung der Schüler der Unterstufe (insbesondere der ersten und zweiten Klassen) in Freistunden zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht dar. Sie erfolgt unabhängig von der Nachmittagsbetreuung und steht somit auch Schülerinnen und Schüler offen, die nicht die Nachmittagsbetreuung besuchen.
Achtung - diese Regelung gilt nur, wenn Regelunterricht am Nachmittag stattfindet. Bei Unverbindlichen Übungen steht Ihnen diese Art der Betreuung leider nicht zur Verfügung. Es wird keine Lern- oder Freizeitbetreuung geboten. Sie dient lediglich der beaufsichtigten Überbrückung von Freistunden.
Schülern der Unterstufe ist der unbeaufsichtigte Aufenthalt im Schulgebäude nicht gestattet. Zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht (es gilt nur der Regelunterricht) wird deswegen in Form der Mittagsaufsicht eine Betreuung angeboten.